Tippgeberprovision für Ihren Hinweis auf

Wohn- /Gewerbeimmobilien & Grundstücke


Wenn Sie Kenntnis erlangen, dass Eigentümer eine Immobilie (Wohnung, Einfamilien- / Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt), ein bebautes oder unbebautes Grundstück, oder ein Denkmalschutzobjekt zu verkaufen beabsichtigen, geben Sie uns einen Hinweis.

Für jeden Hinweis, der zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrags führt, erhalten Sie, nach Zahlungseingang des Kaufpreises, die vorab vereinbarte Tippgeberprovision. 

 

Voraussetzung ist, dass:

- das Objekt noch nicht durch Online-Portale, andere Makler, Zeitung veröffentlicht

  wurde und uns die von Ihnen genannte Immobilie und der Eigentümer nicht bekannt

  sind,

- Sie als Tippgeber weder Miteigentümer noch in einem verwandtschaftlichen

  Verhältnis zu dem Eigentümer stehen.

- uns der Eigentümer nach Kontaktaufnahme beauftragt. 

 

Ihr Vorteil ist, Sie:

- haben keinen Aufwand,

- ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis ist ausreichend. 

 

Auf Wunsch vereinbaren wir Vertraulichkeit!

 

Sie erreichen uns jederzeit per:

- E-Mail: kontakt@monreal-estate.de

- Mobile: +49 179 525 4902 (Dr. Ruf) & +49 175 363 1004 (Widmann)

- Festnetz: +49 7545 784 01 37

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