Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

 

Der Energieausweis ist seit einiger Zeit Pflicht bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing, Modernisierung und Neubau. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich.

 

Energieausweis als Hilfestellung für Käufer und Mieter

 

Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Dadurch gelten neue Regeln für den Energieausweis, auch Bedarfsausweis oder Energiepass genannt. Die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) verpflichtet den Immobilienverkäufer dazu, seinem potenziellen Käufer einen Energieausweis zur Verfügung zu stellen. Sind Verkäufer dazu nicht in der Lage, kann daraus eine Ordnungswidrigkeit abgeleitet werden, die mit einer Strafe von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann. Mit dem Energieausweis werden die wesentlichen Informationen zur energetischen Qualität einer Immobilie zusammengefasst. Der Ausweis gibt auch Empfehlungen zur Verbesserung und Modernisierung der Immobilie. Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für 10 Jahre.
Käufer erhalten mit dem Energieausweis Auskunft über den Verbrauch von Warmwasser bzw. einen Eindruck über künftige Heizkosten auf Basis der aktuellen Dämmung und des Zustands der Heizanlage. Es gibt zwei unterschiedliche Varianten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis bzw. bedarfsorientierten Energieausweis und den Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder bedarfsorientierter Energieausweis?


Der Bedarfsausweis, der für Bestandsimmobilien bis zum Baujahr 1977 grundsätzlich vorgeschrieben ist, basiert auf der Analyse der tatsächlichen Gebäudesubstanz, den verwendeten Baumaterialien, der Größe der Immobilie und der Kapazität und Qualität der Anlagentechnik. Für Immobilien, die ab 1978 gebaut worden sind, kann zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Beim Verbrauchsausweis wird auf den Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre Bezug genommen. Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist deutlich preiswerter im Vergleich zur Erstellung des bedarfsorientierten Ausweises.

Kostenpunkt Energieausweis

 

Wenn es um die Ausstellung eines Bedarfs- oder eines Verbrauchs-Energieausweises geht ist unser Kooperationspartner, Ingenieurbüro für Bauwesen, Dipl.-Ing (FH) Peter Eckert, Ihre Energieberatung, nach dena + KfW + EnEV + DIN 18599, die mit Ihnen gemeinsam ein schlüssiges Konzept erstellt. Dipl.-Ing (FH) Peter Eckert, ist für KfW-Förderungen zugelassen.