Courtage

bezeichnet den Maklerlohn für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages (§ 652 BGB).

 

Ertragswert/Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren eignet sich zur Bewertung von Objekten mit Mietertrag. Bei der Berechnung des Ertragswertes erfolgt eine separate Bewertung vom Grundstückswert und dem Wert der darauf befindlichen Gebäude. Der gesamte Ertragswert einer Immobilie ergibt sich aus der Addition des Bodenwertes und des Gebäudeertragswertes. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes spielt in der Wertermittlung eine wichtige Rolle, beeinflusst sie doch den Vervielfältiger, der in der Berechnung mit dem Gebäudereinertrag multipliziert wird. Das daraus resultierende Ergebnis stellt den reinen Gebäudeertragswert dar.

 

Grundbuch

Öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei sog. Abteilungen. Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer; Abteilung II über Lasten und Beschränkungen des Eigentums; Abteilung III über eingetragene Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken.

 

Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG)

Steuer, die auf den Umsatz von Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden erhoben wird. Sie fällt beispielsweise an beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung. Der Steuersatz beträgt in Baden-Württemberg 3,5% des Kaufpreises.

 

Hausgeld

Monatliche Vorausleistung des Wohnungseigentümers zur Deckung der laufenden Ausgaben und Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum, die nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres genau abgerechnet werden. Grundlage ist der Wirtschaftsplan, den der Verwalter jährlich aufzustellen hat. Das Hausgeld setzt sich u.a. aus folgenden Kosten zusammen: Betriebs-, Heizungs-, Warmwasserkosten, Instandsetzungsrücklage, Verwalterkosten.

 

Immobilienbewertung/Immobilienschätzung

Verfahren zur Ermittlung des Marktwertes einer Immobilie mit Hilfe der Berücksichtigung des Zustand, insbesondere Alter, technischer Zustand und den lokal zu erzielenden Marktpreisen für die jeweilige Immobilienkategorie.

 

Immobilienvermittlung

Aufgaben und Maßnahmen des Maklers/Immobilienvermittlers, um den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer mithilfe einer maßgeschneiderten Vermarktungsstrategie herzustellen und mit einem notariellen Kaufvertrag abzuschließen.

 

Kaufnebenkosten

Summe der Kosten, die beim Immobilienerwerb für den Käufer anfallen und je nach Bundesland variieren können. In Baden-Württemberg ist mit etwa 10 % vom Kaufpreis als Kaufnebenkosten zu rechnen. Diese setzen sich zusammen aus der Grunderwerbsteuer (derzeit 5% des Kaufpreises), Notarkosten (ca. 1,5 % des Kaufpreises) und der Maklercourtage, die variieren kann.

 

Sachwert/Sachwertverfahren

Im Rahmen der Ermittlung des Beleihungswertes eingesetztes Verfahren zur Ermittlung des Bau- und Bodenwerts eines i.d.R. eigen genutzten Grundstücks und der darauf errichteten baulichen Anlagen. Bei der Ermittlung des Bodenwertes wird dabei im Allgemeinen von dem Preis ausgegangen, der für Grundstücke gleicher Art auf Dauer voraussichtlich zu erzielen ist. Bei der Ermittlung des Bauwertes werden die angemessenen Herstellungskosten zu Grunde gelegt.

 

Übergabe

Eine Immobilienübergabe erfolgt nach Abschluß eines notariellen Kaufvertrags oder eines rechtsgültigen Mietvertrages. Beim Immobilienverkauf erfolgt die Übergabe vom Verkäufer an den Käufer Zug um Zug in der Regel nach der Kaufpreiszahlung und gemäß individueller Absprache. Die Übergabe von Mietsachen wird im Mietvertrag geregelt.

 

Vergleichswertverfahren (§§ 13 und 14 WertV)

Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie, das sich an den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen geeigneter Vergleichsgrundstücke orientiert. Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere zur Wertermittlung unbebauter Grundstücke angewendet. Wie viele Vergleichskaufpreise dafür erforderlich sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.

 

Verkehrswert (§ 194 BauGB)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.

 

Vorfälligkeitsentschädigung

Ausgleich von Zinsverlusten, die einem Kreditinstitut durch eine vorzeitige Darlehensrückzahlung entstehen. Bei der Berechnung der Zinseinbußen wird allgemein die Differenz zwischen entgangenem Darlehenszins und fiktivem Wiederanlagezins für Pfandbriefe berechnet.

 

Vormerkung (§ 883 BGB)

Im Grundbuch eingetragene Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung, Inhalts- oder Rangänderung eines Rechts an einem Grundstück. Die Vormerkung wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen und nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch gelöscht.